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AGB´s

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Besteller und der Agentur „Werbewerkstatt Agentur und Handwerk Nöh GbR“, nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Von diesen einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abweichung von dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform, dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
1.5. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Fotografie, Marketing, Werbung, Schulung, Beratung, Medienproduktion und Recherche.
1.6 Für Leistungen im Bereich Fotografie gelten ergänzend die AGBs Fotografie der Agentur.
2. Zusammenarbeit
2.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
2.2. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
2.3. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
3.Vertragsanbahnung
3.1. Kostenvoranschläge und Angebote der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich.
3.2. Jegliche Angebote der Agentur sind wenn nicht anders vereinbart 30 Tage ab Erstellungsdatum gültig.
3.3. Erteilte Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3.4. Als Grundlage der Agenturarbeit und somit als Vertragsbestandteil gelten Ausschreibungsunterlangen, Agentur- sowie Projektverträge und deren Anlagen sowie die Leistungsbeschreibung der Agentur.
3.5. Wird ein Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird, Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
4. Vertragsabwicklung und -rücktritt
4.1. Verträge treten mit Unterzeichnung in Kraft. Sie werden für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform,
4.2. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Besteller an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen inkl. sämtlicher Unterlagen sind der Agentur unverzüglich zuzustellen.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.2. Alle Leistungen und Fremdkosten können komplett oder teilweise als Vorauszahlung berechnet werden. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch die getroffene Preisvereinbarung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt, Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen über 50km um den Agentursitz sowie Spesen und Übernachtungskosten) sind vom Besteller gegen Nachweis gesondert zu ersetzen.
5.3. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Besteller auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Besteller genehmigt, wenn der Besteller nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
5.4. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug sofort fällig.
5.5. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.6. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
5.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur schriftlich anerkannt sind.
5.8. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers (Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit) bekannt oder gerät er in Zahlungsverzug, hat die Agentur - unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Bestellers einzustellen, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.9. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
6. Gebühren bei Drittanbietern
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
6.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
7. Kundenpflichten
7.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Agentur nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen, insbesondere hat der Besteller dafür zu sorgen, dass die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen (kein Verstoß gegen Urheber und Markenrechte) gegeben sind.
7.2. Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Daten, Materialien und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen.
7.3. Auf Verlangen der Agentur hat der Besteller die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen; er hat ferner auf Anforderung der Agentur die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.
7.4. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
7.5. Nach Abschluss der Arbeiten und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag wird die Agentur alle Unterlagen herausgeben, die ihr der Besteller oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichten, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Besteller die Originale erhalten hat.
7.6. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen hat die Agentur an den Ihr überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
7.7. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; bei gemäß Ziffer 15.1 zurückbehaltenen Unterlagen 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur, Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
7.9. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
7.10. Der Besteller bevollmächtigt die Agentur, Verträge über Leistungen die sie selbst von Dritten bezieht (z. B, Druckaufträge o.ä.), im Namen und für Rechnung des Bestellers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d.h. zwischen dem Dritten und dem Besteller.
7.11. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agentur oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen,
7.12. Kommt der Besteller notwendigen Mitwirkungspflichten nicht nach, haftet er der Agentur für den daraus entstehenden Schaden.
8. Lieferbedingungen
8.1. Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Empfängers, Die Gefahr geht in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur auf den Besteller über.
8.2. Transportversicherungen werden von der Agentur nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers vorgenommen. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers zum günstigsten Frachtsatz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.3. Teillieferungen sind zulässig.
9. Gewährleistung und Terminbestimmungen
9.1. Die Einhaltung von vereinbarten Terminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
9.2. Bei Nichteinhaltung von Terminen ist der Besteller in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
9.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
9.4. Bei Nichteinhaltung von Terminen ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.5. Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.
9.6. Bei berechtigten Mangelrügen ist die Agentur berechtigt, zunächst die Leistungen nachzubessern.
9.7. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller auch für Gewährleistung nur in den Grenzen des Haftungsausschlusses zu.
9.8. Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch die Agentur erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des Haftungsausschlusses,
9.9. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt
10. Haftung der Agentur
10.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, haftet die Agentur für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.
10.2. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (insbesondere ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (insbesondere kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (insbesondere der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekanntwerden.
10.3. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe,
10.4. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (insbesondere der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Besteller erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Bestellers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadensersatz-forderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
10.5. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter und sich selbst frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen, Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
10.6. Soweit trotz des Haftungsausschlusses von Dritten insbesondere Kennzeichenrechtsinhaber in Anspruch genommen wird, stellt der Besteller die Agentur von berechtigt wie unberechtigt erhobenen Ansprüchen Dritter frei, soweit der Haftungsausschluss gemäß Ziffern 9.1-9,5 reicht.
11. Urheberrechte
11.1. Alle Leistungen der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist
11.2. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigenturn der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.
11.3. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden sofern dies nicht abweichend vertraglich vereinbart ist. Jede nicht vereinbarte Nachahmung oder Änderung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
12. Nutzungsrechte
12.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
12.2. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Besteller die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
12.3. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu,
12.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Besteller an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
12.5. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für welche die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist auch nach Ablauf des Agenturvertrages - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung, Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
12.6. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
12.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
13. Leistungen Dritter
13.1. Die Agentur verpflichtet sich, die Auswahl und Koordination Dritter gewissenhaft nach wirtschaftlichen, rechtlichen und kreativen Gesichtspunkten durchzuführen, Dies gilt nicht, sobald sich der Kunde Drittanbieter bestimmt.
13.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei dem Einsatz von Drittanbietern zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
13.3. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die Agentur eine Handling Fee in Höhe von branchenüblichen 15% berechnen.
13.4. Bei umfangreichen Leistungen von Drittanbietem, die nicht mit der vereinbarten Agenturvergütung abgegolten sind, ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Buchung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Termins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
13.5. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verricbtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
14. Kennzeichnung
14.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen von ihr entwickelten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen branchenüblich auf die Agentur und den Urheber hinzuweisen, sowie den erteilten Auftrag zum Zwecke der Eigenwerbung zu publizieren, ohne dass dem Besteller dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
15. Rechtschreibung, Satz- und Druckfehler
15.1.Für die Rechtschreibung in Leistungen der Agentur ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist
15.2. Satzfehler seitens der Agentur werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Agentur infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nur einmal kostenfrei berichtigt. Weitere Korrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
15.3. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Agentur druckreif zurückzugeben. Die Agentur haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler,
15.4. Fernmündlich durch den Kunden aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
15.5.Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.
16. Mediaplanung
16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht
16.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
16.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
17. Konkurrenzausschluss
17.1. Die Agentur akzeptiert grundsätzlich keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und wird ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Besteller tätig zu werden.
17.2. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse einschließlich aller Unterlagen und Daten die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, branchenüblich zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Ebenso werden ihre Mitarbeiter, und auch von ihr herangezogene Dritte in gleicherweise zu absolutem Stillschweigen verpflichtet.
18. Datenschutzbestimmungen
18.1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags- und/oder Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Auftrags- und/oder Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
19. Streitigkeiten und Schlichtung
19.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
20.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Salem.
20.2 Erfüllungsort ist Sitz der Agentur in Salem.
20.3. Als Gerichtsstand gilt die Stadt Überlingen vereinbart.
20.4. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21. Salvatorische Klausel
21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechts-wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Werbewerkstatt Agentur & Handwerk Nöh GbR
In Oberwiesen 16
88682 Salem

FOTOGRAFIE

I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer-t und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Agentur durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Agentur durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit es sei denn, dass der Agentur diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit die Agentur Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Agentur anzuzeigen wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Agentur nicht zu vertreten hat so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Agentur ausgewählt.
4. Sind der Agentur innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen ab vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Agentur gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Agentur, und zwar auch in dem Fall. dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printprojektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-n sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgem aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgem, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Agentur und nur bei Kennzeichnung mit (M) gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Agentur vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Agentur aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1. Der Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen. Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu den vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten. Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden,
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Agentur ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Agentur haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
2. Überlässt der Agentur auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis digitales Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Agentur.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Agentur erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungssfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz der Agentur.

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